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Grundsicherung berechnen: Wie hoch ist dein Anspruch?

In 2021 haben über eine Million Menschen in Deutschland die Grundsicherung in Anspruch genommen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. 

Die Grundidee hinter der Sozialleistung: Kein Bundesbürger in Armut verfallen und seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können. Aus dem Grund wurde die Grundsicherung eingeführt. Was die Grundsicherung ist und wie du deine Grundsicherung berechnen kannst, erfährst du im Beitrag.

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Was ist die Grundsicherung?

Reichen deine Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht, um deinen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, dann unterstützt dich der Staat mit der Grundsicherung als Sozialleistung. Sie dient dazu, deinen grundlegenden Finanzbedarf zu decken. Luxus oder Reisen sollen damit nicht finanziert werden.

Die Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Grundsicherung ist, dass du entweder die Regelaltersgrenze (65 Jahre) erreicht hast oder wenn du aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst. Ob diese Voraussetzungen vorliegen wird nach der Antragsstellung beispielsweise anhand ärztlicher Unterlagen geprüft.

Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung, die seit dem 1. Januar 2005 existiert. Ihr Ziel ist es, den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen sicherzustellen.

So viele Menschen beziehen die Grundsicherung (Quelle: Destatis)

Rund 6,6 Millionen Menschen in Deutschland haben zum Jahresende 2021 Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 4,3 %. 

Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger an der Gesamtbevölkerung zum Jahresende 2021 lag mit 8,0 % damit auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) bezogen rund 1,1 Millionen Menschen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger stieg um 2,2 %.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Nicht alle Menschen erfüllen die Bedingungen, um Grundsicherung zu erhalten. Insbesondere dann, wenn du unbeschränkt arbeitsfähig bist, bist du automatisch vom Bezug der Sozialleistung ausgeschlossen.

Grundsicherung bekommen, kann jeder, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • du hast die Regelaltersgrenze (65 Jahre) erreicht,
  • du bist aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert und
  • du bist mindestens 18 Jahre alt
  • dein Wohnsitz ist in Deutschland

Wenn dein monatliches Einkommen unter 924 Euro liegt, solltest du prüfen lassen, ob du Anspruch auf Sozialleistungen aus der Grundsicherung hast. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Daumenregel von der Deutschen Rentenversicherung.

Anspruch auf die Grundsicherung haben Menschen, die die oben genannten Bedingungen erfüllen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen bestreiten können.

Bei voll erwerbsgeminderten Personen gilt der Anspruch nur dann, wenn der Zustand irreversibel ist. Sollte die gesundheitliche Einschränkung nur temporär sein, dann besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. In diesem Fall sollte ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld II geprüft werden.

Weiterhin gibt es noch weitere Situationen, die zum Ausschluss führen können. Wenn z.B. deine Kinder oder Eltern ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro haben, dann verlierst du den Anspruch auf Grundsicherung. Auch ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben keinen Anspruch auf die Grundsicherung.

Grundsicherung berechnen: So funktioniert’s

Wie hoch deine Grundsicherung ist, hängt von deinem Bedarf, deinem Einkommen und deinem Vermögen ab. Je mehr Einkommen du anrechnen kannst, desto geringer sind auch die Sozialleistungen. Es geht nur darum, deinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Der Staat schließt nur die Lücke zwischen Finanzbedarf und monatlichem Einkommen. Um deine Grundsicherung berechnen zu können, musst du angeben, wie hoch dein Einkommen ist. Auf dieser Basis wird anschließend dein Anspruch auf Grundsicherung berechnet.

Wie wird der Bedarf berechnet?

Zunächst wird der allgemeine Regelbedarf des Antragstellers bestimmt. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt, wobei nach Altersstufen und bestimmten Lebenssituationen unterschieden wird. 

Danach werden die tatsächlichen (angemessenen) Unterkunftskosten, Heizkosten und sonstige Mehrkosten (z.B. wegen Schwangerschaft) geprüft und in die Kalkulation der Grundsicherung einbezogen. Anschließend wird der finale Anspruch ermittelt, welcher wiederum vom Sozialhilfeträger bezahlt wird.

Was zählt zum Einkommen?

Das Einkommen gehört zu den wichtigsten Faktoren bei der Ermittlung deiner Grundsicherungsleistungen. Je höher dein Gesamteinkommen, desto geringer fällt dein Anspruch aus. 

Zum relevanten Einkommen zählen:

  • Erwerbseinkommen
  • Renten und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland, auch die Riesterrente, wenn sie ausgezahlt wird (seit 2018 bleibt ein Betrag von 100 Euro beispielsweise der Riesterrente anrechnungsfrei. Darüber hinaus bleiben weitere 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag frei)
  • Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, auch wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt
  • Elterngeld über 300 Euro
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Kindergeld
  • Krankengeld
  • Zinsen

Einige Einkommensarten werden bei der Berechnung der Sozialleistungen wiederum nicht berücksichtigt. Das Beziehen dieser Einkommen führt demnach nicht zur einer Senkung deiner Ansprüche auf Grundsicherung.

Nicht zum relevanten Einkommen zählen:

  • 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger/nicht selbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt
  • Elterngeld bis 300 Euro
  • Bis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Tätigkeiten (beispielsweise Ehrenamt)
  • Pflegegeld
  • Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag), hierzu gehört auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen
  • Aktuell (2022) höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.

Was zählt zum Vermögen?

Dein Vermögen musst du zunächst aufbrauchen, bevor du die Grundsicherung beanspruchen kannst. Wer die Grundsicherung berechnen möchte, muss demnach auch das vorhandene Vermögen des Antragstellers berücksichtigen.

Nicht das gesamte Vermögen muss verzehrt werden. An dieser Stelle existiert das sogenannte Schonvermögen. Das Schonvermögen steht für den Teil deines Privatvermögens, das geschont, also nicht angetastet wird. Bei alleinstehenden Grundsicherungsempfängern beträgt das Schonvermögen 5 000 Euro, bei Verheirateten oder Partnern insgesamt 10 000 Euro.

In der folgenden Auflistung zeigen wir dir, was zu deinem Vermögen gehört und was nicht. 

Zum relevanten Vermögen zählen:

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Sparguthaben
  • Haus- und Grundvermögen
  • Pkw

Nicht zum Vermögen zählen:

  • Kleinere Barbeträge (Schonvermögen von 5.000 Euro bei Alleinstehenden; bei Verheirateten oder Partnern 10.000 Euro)
  • Familien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert (Andenken) den Verkaufswert weit übersteigt
  • Angemessener Hausrat
  • Angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst nutzen, oder eine Wohnung
  • gefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente. Sie sind also nicht verpflichtet, Ihre angesparte Riesterrente aufzulösen – kommt die Riesterrente zur Auszahlung, wird sie aber teilweise als Einkommen berücksichtigt (siehe oben)

Grundsicherungsrechner: Wie hoch ist dein Anspruch?

Mit unserem Grundsicherungsrechner findest du heraus, ob du einen Anspruch auf Grundsicherung hast und wie viel Geld zu pro Monat bekommst. Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt 399,- Euro. Bei Partnerschaften einer Bedarfsgemeinschaft sind jeweils 360,- Euro festgelegt.

Der finale Betrag ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Trage in den Grundsicherungsrechner deine Daten ein und erhalt eine Prognose des Betrages, auf den du Anspruch hast.

Grundsicherung berechnen:

Trage hier deine Daten ein und finde heraus, wie hoch deine Grundsicherung ist. Denk dran, ehrlich zu sein, um eine möglichst plausible Auswertung zu erhalten. Solltest du dir bei bestimmten Feldern unsicher sein, kannst du dich an einen Berater bei der Deutschen Rentenversicherung wenden. 

Das Ergebnis des Grundsicherungsrechners ist keine Garantie. Dein Anspruch kann aufgrund zahlreicher Faktoren von der Prognose abweichen. Wir übernehmen an dieser Stelle keine Garantie.

Wie stellt man einen Antrag auf Grundsicherung?

Einen Antrag auf Grundsicherung kannst du beim zuständigen Sozialamt stellen. Dabei musst du deine gesamten Vermögensverhältnisse, sowie auch dein Einkommen offenlegen. Beim Einkommen genügt normalerweise der letzte Steuerbescheid. Wer möchte, kann den Antrag auch bei der Rentenversicherung einreichen, dieser wird anschließend weitergeleitet.

Hast du Fragen zu den Grundsicherungsleistungen, dann solltest du beim zuständigen Sozialamt nachfragen. Folgende Dokumente solltest du bei der Antragsstellung definitiv vorliegen haben:

  • der Antrag auf die Grundsicherung,
  • gültige Personaldokumente,
  • Einkommensnachweise,
  • Vermögensnachweise,
  • der Rentenbescheid (wenn man Rente bezieht),
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate,
  • der Mietvertrag,
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung. 

FAQ - Grundsicherung berechnen

Wenn dein gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, solltest du prüfen lassen, ob du Anspruch auf Grundsicherung hast. Die Grundsicherung gilt für Menschen, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind.

Ziel der Grundsicherung ist sicherzustellen, dass jeder seinen Lebensunterhalt finanzieren kann.

Das Arbeitslosengeld II ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Bei der Grundsicherung werden hingegen Menschen angesprochen, die nicht mehr (oder nur beschränkt) arbeiten gehen.

Du stellst den Antrag beim Sozialamt – im Bereich Grundsicherung. Du kannst ihn aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen – dieser wird anschließend weitergeleitet. Möchtest du einen schnellen Antragsprozess empfehlen wir dir den direkten Weg über dein Sozialamt.

 

Die Zahlung erfolgt zunächst für 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Rückwirkende Leistungen können nicht bezogen werden. Sobald du länger als vier Wochen im Ausland unterwegs bist, wird die Zahlung eingestellt.

Über den Autor
Carlos

Co-Founder von Finantio

Carlos arbeitete nach seinem Wirtschaftsstudium in Frankfurt in der Strategieberatung und bei verschiedenen Fintechs im Marketing & als Produktmanager. Dort sammelte er Erfahrung in der Finanzwelt, die er heute bei Finantio teilt.

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