- Beitrag von Redaktion Finantio
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Welche Versicherungen brauchen angehende Lehrer?
Angehende Lehrer und Lehrer haben aufgrund der Besonderheiten ihres Berufes einen bestimmten Versicherungsbedarf. Dabei sind drei Absicherungen besonders wichtig, die restlichen sind „nice to have“.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit betrifft eigentlich jeden Arbeitnehmer, so auch Referendare. Dieses Risiko deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab. Für verbeamtete Lehrer besteht zudem das Risiko der Dienstunfähigkeit. Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, liegen in der Verantwortung des Verursachers. Das bedeutet, der Verursacher haftet für den entstandenen Schaden.
Da größere Schäden leicht ein Vermögen kosten können, gibt es die Haftpflichtversicherung. Für die berufliche Tätigkeit empfiehlt sich eine BU und spezielle für Lehrer, die Dienst- oder Lehrerhaftpflichtversicherung, die auch für den Verlust des Schlüssels für die Schule aufkommt.
Warum sind diese Versicherungen so wichtig und was sollten Referendare noch absichern?
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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Absicherung der Dienstunfähigkeit
Wer plötzlich aus gesundheitlichen Gründen die berufliche Tätigkeit für längere Zeit oder gar für immer nicht mehr ausüben kann, steht oft vor großen finanziellen Problemen. Denn die Rente gibt es erst, wenn eine wirklich ernste gesundheitliche Störung vorliegt, die das Arbeiten unmöglich macht.
Als Lehrer ist das trotz einem körperlich weniger anspruchsvollen Job durchaus ein Risiko, grade auch weil keinerlei Heimarbeit möglich ist. Gegen dieses Risiko müssen sich die meisten Menschen selbst absichern.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der versicherten Person eine monatliche Rente, wenn diese für mindestens sechs Monate nicht mehr arbeiten kann oder nicht mindestens 50 Prozent seiner letzten Tätigkeit ausführen kann. Für Referendare ist es sinnvoll, die Berufsunfähigkeitsversicherung direkt mit einer Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen. Diese Klausel wird relevant, sobald ein Lehrer auf Probe oder auf Lebenszeit verbeamtet ist.
Für eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sprechen sich auch die Dienstherren aus. Wenn ein Lehrer als Beamter oder Beamter auf Probe seinen Beruf aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Probleme nicht mehr ausüben kann, kann der Dienstherr den vorzeitigen Ruhestand anordnen, weil er nicht mehr dienstfähig ist. Die Ursachen hierbei sind vielfältig: Konflikte mit Schülern oder deren Eltern, viel Lärm, Druck vonseiten der Eltern. Das kann zu Depressionen und Burnout führen, und Ursache für eine Dienstunfähigkeit sein.
Es ist sinnvoll, diese Versicherung bereits ganz am Anfang der Karriere abzuschließen. Denn je jünger das Eintrittsalter ist, umso günstiger sind die monatlichen Prämien. Zudem zahlt es sich auch aus, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss noch vollkommen gesund ist. Dann gibt es den Versicherungsvertrag ohne Risikoaufschläge und ohne Ausschlüsse. Wer innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Ende des Studiums die Versicherung abschließt, erhält bei vielen Versicherungen einen günstigeren Beitrag speziell für Berufseinsteiger.
Die private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist während des Studiums noch kein Thema, da sind die meisten noch bei ihren Eltern mitversichert. Doch nach dem Studium ist es an der Zeit, einen eigenen Versicherungsvertrag abzuschließen. Viele fragen sich an der Stelle, warum eine Haftpflichtversicherung so wichtig ist.
Grundsätzlich ist es so, dass die Haftpflichtversicherung immer dann einen Schaden begleicht, wenn eine geschäftsfähige versicherte Person einer dritten Person einen Schaden zugefügt hat. Das ist in § 823 im Bürgerlichen Gesetzbuch so geregelt. Typische Beispiele sind die zerstörte Brille des besten Freundes (das ist ein Sachschaden), der von einem Radfahrer angefahrene Fußgänger (das ist ein Personenschaden) oder das kaputte Waschbecken in der Mietwohnung, nachdem die Parfümflasche hineingefallen ist (das ist ein Mietsachschaden). Das gilt auch bei der Haftung in der Schule.
Darüber hinaus brauchen angehende Lehrer noch eine Diensthaftpflichtversicherung. Sie schützt die versicherte Person auch vor Regressforderungen des Dienstherrn, weil der Schulschlüssel verloren gegangen oder das Whiteboard zerstört worden ist.
Die Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung muss jeder haben. Verbeamtete und freiberuflich tätige Lehrer haben die Wahl, ob sie sich privat krankenversichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Bei der privaten Krankenversicherung entscheiden gewünschtes Leistungsniveau, Alter und Gesundheitszustand über den monatlichen Beitrag. Meist hat die private Krankenversicherung günstigere Beiträge bei größerem Leistungsumfang. Angestellte Lehrer können sich erst ab einem bestimmten Einkommen privat absichern. Den Arbeitgeberzuschuss bekommen sie dann auch für die private Krankenversicherung.
Warum ist die Rechtsschutzversicherung für Lehrer wichtig?
Bei wichtigen rechtlichen Risiken sind viele Lehrer nicht gut abgesichert. Im Lehrberuf kommt es immer wieder vor, dass jemand Klage gegen einen Lehrer einreicht. Denn Lehrer stehen täglich in Kontakt mit vielen verschiedenen Menschen. Durch Missverständnisse oder aufgrund von Fehlinterpretationen kann schnell eine unschöne Diskussion entstehen, die dann vor Gericht endet. Deshalb ist die passende Rechtsschutzversicherung unverzichtbar.
Es besteht auch immer die Gefahr, dass es zu Verletzungen während des Schulbetriebs kommt, beispielsweise stürzt ein Schüler schwer. Dann steht unter Umständen eine Strafanzeige ins Haus, weil die Eltern eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vermuten. Das kann letztendlich auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn führen.
In diesen Situationen hilft die entsprechende Rechtsschutzversicherung, die Interessen des Referendars oder des Lehrers durchzusetzen. Den passenden Vertrag gibt es häufig in Verbindung mit der Diensthaftpflichtversicherung. Diese wehrt ungerechtfertigte Haftpflichtansprüche ab und reguliert die berechtigten Forderungen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt die Anwaltskosten, die Kosten für eine etwaige Gerichtsverhandlung, für Gutachten und Zeugen, sodass der Versicherte seinen eigenen Interessen durchsetzen kann.
Versicherungen, die nicht unbedingt notwendig sind
Es gibt ein paar Versicherungen, die nicht jeder unbedingt braucht, manche sind dennoch ratsam oder für einige Menschen relevant. Dazu gehören Hausratversicherung, Zahnzusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung, Unfallversicherung oder Glasversicherung und einige mehr.
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