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SEPA-Lastschrift kündigen: So geht's online oder per Mail

In der Bankenwelt von heute sind SEPA-Lastschriften zu einer bequemen Zahlungsmethode geworden. Zahlungsfristgen verpassen ist quasi unmöglich. 

Doch was kannst du tun, wenn du deine Einzugsermächtigung kündigen möchtest? Ob unerwünschte Abonnements oder geänderte Zahlungsvorlieben – es gibt viele Gründe, eine SEPA-Lastschrift zu kündigen.

In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du eine SEPA-Lastschrift online oder per E-Mail kündigen kannst. Bleib dran und spare dir zukünftig unnötigen Ärger!

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Kann ich eine SEPA-Lastschrift kündigen?

SEPA-Lastschriften sind im heutigen Bankalltag nicht mehr wegzudenken. Sie bieten dir die Möglichkeit, regelmäßige Zahlungen wie Mieten oder Abonnements automatisch von deinem Konto abbuchen zu lassen. 

Das spart Zeit und reduziert die Gefahr, eine Zahlung zu vergessen. Viele Menschen sparen dadurch Geld, weil sie lästige Mahngebühren nicht mehr zahlen müssen. Auch deinem Finanzamt kannst du z.B. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Aber was, wenn du eine dieser SEPA-Lastschriften kündigen möchtest? 

Vielleicht, weil du dein Konto wechselst, mit einem Service nicht mehr zufrieden bist oder aus anderen persönlichen Gründen? Keine Sorge, du hast jederzeit das Recht, eine Lastschrift zu widerrufen oder zu kündigen.  Online kannst du das oft direkt im Kundenbereich des entsprechenden Anbieters erledigen. 

Dort findest du deine Zahlungsinformationen und kannst Änderungen vornehmen. Wenn du dich für die Kündigung per E-Mail entscheidest, achte darauf, dass sie tatsächlich beim Empfänger ankommt. Verlange immer nach einer Bestätigung, damit klar ist, dass deine Kündigung auch angekommen ist. 

Und denk dran: Kündigungsfristen sind im Bankalltag nicht zu unterschätzen, also behalte sie immer im Blick, um zusätzliche Kosten oder Probleme zu vermeiden.

Was ist eine SEPA-Lastschrift?

SEPA steht für den Single Euro Payments Area, der den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum umfasst. Innerhalb dieses Gebiets gibt es einheitliche Verfahren für bargeldloses Bezahlen in Euro, an dem derzeit 34 Länder beteiligt sind. 

Vor der Einführung von SEPA hatten europäische Länder unterschiedliche Verfahren für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Mit SEPA gibt es nun gemeinsame Standards und einheitliche Kontodaten wie die IBAN und BIC.

Als SEPA-Lastschrift wird eine Lastschrift innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums bezeichnet.

Einzugsermächtigung muss schriftlich gekündigt werden

Ein SEPA-Mandat muss nicht unbedingt in Papierform erteilt werden. Wenn du es jedoch widerrufen möchtest, musst du das schriftlich tun. Das bedeutet, du solltest ein Kündigungsschreiben verfassen, es eigenhändig unterschreiben und per Post an deinen Vertragspartner senden. 

Zum Glück gibt es hierbei keine festen Kündigungsfristen. Aber denk daran, herauszufinden, wann der nächste fällige Betrag abgebucht wird.

Es ist ratsam, dein Kündigungsschreiben rechtzeitig zu verschicken. Berücksichtige dabei sowohl die Postlaufzeit als auch die Bearbeitungszeit beim Empfänger. Um auf der sicheren Seite zu sein, kannst du das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein senden. Falls es sich bei der Einzugsermächtigung nur um eine einmalige Überweisung handelte, brauchst du sie nicht gesondert zu widerrufen.

Welche Arten von SEPA-Lastschriften gibt es?

SEPA-Lastschriften gibt es in unterschiedlichen Varianten, um den spezifischen Anforderungen von Unternehmen und Verbrauchern gerecht zu werden. Hier sind die Hauptarten von SEPA-Lastschriften:

SEPA-Basis-Lastschrift (CORE):

  • Für alle Verbraucher geeignet.
  • Einmalige oder wiederkehrende Zahlungen möglich.
  • Ein schriftliches Mandat vom Zahlungspflichtigen ist erforderlich.
  • 8-wöchige Frist für eine unangefochtene Rückbuchung ohne Angabe von Gründen.
  • Für den ersten Einzug oder bei einmaligen Lastschriften: Vorabinformation (Pre-Notification) spätestens 14 Tage vor der Kontobelastung.

SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B):

  • Speziell für Geschäftskunden (Business-to-Business).
  • Ein schriftliches Mandat vom Zahlungspflichtigen und eine Bestätigung seiner Bank sind erforderlich.
  • Kein Recht auf Rückbuchung für den Zahlungspflichtigen nach erfolgter Kontobelastung.
  • Kurzfristigere Vorabinformation möglich, in der Regel jedoch auch 14 Tage vor der Kontobelastung.

Beide Arten von SEPA-Lastschriften erfordern das Vorhandensein eines SEPA-Lastschriftmandats, welches dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis erteilt, Beträge vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Gleichzeitig verpflichtet es die Bank des Zahlungspflichtigen, die Lastschrift auszuführen.

Es ist wichtig zu betonen, dass insbesondere die B2B-Lastschrift nur zwischen Geschäftskunden verwendet wird und spezielle Anforderungen stellt, die über die der Basis-Lastschrift hinausgehen. Daher sollten Unternehmen und Verbraucher sicherstellen, dass sie die richtige Art von Lastschrift für ihre spezifischen Bedürfnisse verwenden.

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Beispiel für SEPA-Mandat | Vorlage von Volksbank

Daten und Fakten über SEPA-Lastschriften

Hier sind einige Zahlen und Fakten zu SEPA und Lastschriften:

  • Einführung: SEPA wurde im Februar 2014 in den Euro-Ländern vollständig eingeführt.
  • Anzahl der Länder: Es gibt 36 SEPA-Länder, die den vereinheitlichten Zahlungsverkehr nutzen.
  • Transaktionsvolumen: Bis Ende 2021 wurden durchschnittlich ca. 20 Milliarden SEPA-Transaktionen pro Jahr verarbeitet.
  • Rückbuchungsfrist: Kunden können SEPA-Lastschriften innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig machen.
  • Verjährung: Bei unberechtigten Lastschriften haben Kunden sogar bis zu 13 Monate Zeit für eine Rückbuchung.
  • Verbreitung: Über 75% der elektronischen Zahlungen in Europa werden über SEPA-Verfahren abgewickelt.
  • Lastschriftmandate: Schätzungen zufolge existieren in der EU mehrere Milliarden aktive SEPA-Lastschriftmandate.
  • Benachrichtigungsfrist: Unternehmen sind verpflichtet, mindestens 14 Tage vor einer Abbuchung den Kunden zu informieren, es sei denn, es wurde anders vereinbart.
  • Kosten: Für Verbraucher sind SEPA-Lastschriften in der Regel kostenfrei, aber Unternehmen tragen oft Gebühren von einigen Cent bis zu einigen Euros pro Transaktion, je nach Bank und Volumen.

SEPA-Lastschrift kündigen: So kannst du eine Einzugsermächtigung per E-Mail widerrufen

Die Kündigung einer SEPA-Lastschrift per E-Mail ist in der Regel unkompliziert, erfordert jedoch einige wichtige Schritte, um sicherzustellen, dass die Kündigung effektiv und nachvollziehbar ist. 

Hier ist eine Anleitung, wie du eine SEPA-Lastschrift per E-Mail kündigen kannst:

  1. Korrekte E-Mail-Adresse: Stelle sicher, dass du die korrekte E-Mail-Adresse des Dienstleisters oder des Unternehmens hast, bei dem du die SEPA-Lastschrift kündigen möchtest. Diese findest du häufig im Vertragsdokument, auf der Webseite des Unternehmens oder in früheren Korrespondenzen.
  2. Betreff klar formulieren: Dein E-Mail-Betreff sollte klar und unmissverständlich sein, z.B. „Kündigung meines SEPA-Lastschriftmandats“.
  3. Persönliche Daten: Gib in der E-Mail deinen vollen Namen, deine Adresse und, falls vorhanden, deine Kunden- oder Vertragsnummer an, damit das Unternehmen dich eindeutig zuordnen kann.
  4. Kündigungsgrund (optional): Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber du kannst einen Grund für die Kündigung angeben. Dies kann dem Unternehmen helfen, seinen Service zu verbessern.
  5. Datenschutzhinweis: Wenn du sicher gehen willst, füge einen Hinweis hinzu, dass das Unternehmen nach der Kündigung alle persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Lastschriftmandat löschen soll.
  6. Bestätigung anfordern: Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, damit du einen Nachweis hast.
  7. Anhänge (optional): Wenn du eine Kopie deines SEPA-Lastschriftmandats oder andere relevante Dokumente hast, kannst du diese als Anhang beifügen.
  8. Absenden und speichern: Sende die E-Mail und speichere eine Kopie für deine Unterlagen. Es ist ratsam, die gesendete E-Mail und die erhaltene Bestätigung aufzubewahren.
  9. Nachfassen: Solltest du innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 14 Tage) keine Bestätigung erhalten, solltest du nachhaken und ggf. telefonisch beim Unternehmen nachfragen.
  10. Bank informieren: In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, deine Bank über die Kündigung des Lastschriftmandats zu informieren.

Bitte beachte, dass die oben genannten Schritte genereller Natur sind. Je nach Unternehmen und Vertragsart können spezifische Anforderungen oder Prozesse gelten. 

Es ist immer eine gute Idee, die Vertragsbedingungen oder die AGB des jeweiligen Unternehmens zu überprüfen.

SEPA-Lastschrift online direkt beim Anbieter kündigen

Die Möglichkeit, eine SEPA-Lastschrift online zu kündigen, bietet dir eine schnelle und komfortable Alternative zur schriftlichen Kündigung per Post. Viele Dienstleister und Unternehmen verfügen über Online-Portale oder Kundenbereiche, in denen du direkt deine Zahlungseinstellungen anpassen und Lastschriften kündigen kannst. 

Um das zu tun, logge dich in deinem Account ein, navigiere zu den Zahlungsinformationen und folge den Anweisungen zum Widerrufen des SEPA-Mandats. Nach der Kündigung erhältst du in der Regel eine Bestätigungs-E-Mail als Nachweis. Es ist wichtig, diese aufzubewahren. 

Wenn der Dienstleister keine Online-Option zur Kündigung anbietet, kannst du versuchen, eine E-Mail mit der Kündigungsanforderung zu senden. Denke jedoch daran, immer die Fristen und den nächsten Abbuchungstermin im Auge zu behalten, um unerwünschte Abbuchungen zu vermeiden.

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SEPA-Lastschrift kündigen: Vorlage zum Kopieren & Download

Du hast ein SEPA-Mandat erteilt und möchtest dieses kündigen? Dann nutze doch einfach unsere Vorlage und spare wertvolle Zeit. Kopiere den unteren Text, trage deine Daten ein und sende das Dokument fristgerecht an das entsprechende Unternehmen, dem du eine Einzugsermächtigung erteilt hast.

Wenn du  eine SEPA-Lastschrift kündigen möchtest, solltest du dich stets an die Fristen halten, um eine Fristverlängerung zu vermeiden.

[Dein Vorname Nachname]
[Deine Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer (optional)]

[Name des Unternehmens/Vertragspartners]
[Straße und Hausnummer des Unternehmens]
[PLZ und Ort des Unternehmens]
[E-Mail-Adresse des Unternehmens (falls vorhanden)]

[Ort, Datum]

 

Betreff: Kündigung meiner SEPA-Lastschriftmandats

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich das mir erteilte SEPA-Lastschriftmandat für das Konto mit der IBAN: [Deine IBAN] bei der [Deine Bank], gültig ab dem [Datum der Ersterteilung], bis auf Weiteres.

Ich bitte Sie, ab sofort keine weiteren Beträge mehr von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und das zugehörige SEPA-Mandat zu löschen.

Bitte bestätigen Sie mir diesen Widerruf schriftlich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre rasche Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Deine handschriftliche Unterschrift (wenn in Papierform)]

[Dein Vorname Nachname]

 

Achte darauf, alle […]-Platzhalter durch deine persönlichen Daten oder die entsprechenden Informationen zu ersetzen. Je nachdem, wie du die Kündigung einreichst (per E-Mail oder in Papierform), passe die Vorlage entsprechend an. Wenn du die Kündigung per Post verschickst, ist es ratsam, sie per Einschreiben mit Rückschein zu senden, um einen Nachweis zu haben.

SEPA-Lastschrift widerrufen: Frist, Kosten und mehr

Grundsätzlich kannst du als Verbraucher eine Lastschrift immer widerrufen. Denk aber daran, eventuelle Fristen im Blick zu behalten. Bei Internetanbietern oder ähnlichen Dienstleistungen könnte beispielsweise eine monatliche Kündigungsfrist bestehen. Das Widerrufen einer SEPA-Lastschrift kostet dich nichts.

Wenn du ein Unternehmen führst, ist es essentiell, zu wissen, wie du mit Stornierungen umgehst. So bleibt das Lastschriftverfahren weiterhin eine praktische und effiziente Zahlungsmethode für dich und deine Kunden.

Wie schon erwähnt, können Kunden eine Lastschrift jederzeit zurückziehen. Dein Kunde kann ein SEPA-Lastschriftmandat jederzeit beenden, indem er dich direkt kontaktiert oder seine Bank darüber informiert. Sollte ein Kunde dich bitten, ein Mandat zu kündigen, empfehle ihm, auch seine Bank zu informieren.

Rückbuchungsfrist autorisierte Lastschrift:

  • 8 Wochen ab dem Abbuchungsdatum.

Rückbuchungsfrist nicht autorisierte Lastschrift:

  • 13 Monate ab dem Abbuchungsdatum.

Vorankündigungsfrist (Pre-Notification):

  • Mindestens 14 Tage vor der Abbuchung.

Kosten für den Zahler:

  • In der Regel kostenlos, aber Gebühren für Rückbuchungen können je nach Bank anfallen.

FAQ: SEPA-Lastschrift kündigen

Ja, du kannst eine SEPA-Lastschrift stornieren. Nachdem ein Betrag von deinem Konto abgebucht wurde, hast du die Möglichkeit, diesen innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen bei deiner Bank zurückbuchen zu lassen. Es ist wichtig, dass du diesen Zeitrahmen beachtest, um sicherzustellen, dass du dein Geld rechtzeitig zurückerhältst.

Wenn du eine Lastschrift zurückziehst:

  1. Wird der abgebuchte Betrag deinem Konto wieder gutgeschrieben.
  2. Kann es zu zusätzlichen Gebühren seitens deiner Bank oder des Zahlungsempfängers kommen.
  3. Könnte der Zahlungsempfänger dich erneut zur Zahlung auffordern oder Mahnverfahren einleiten.
  4. Besteht der ursprüngliche Zahlungsanspruch des Empfängers weiterhin; es ändert sich lediglich die Zahlungsmethode.
  1. Bereich „Konten & Karten“ oder „Umsätze“ solltest du die jeweilige Lastschrift finden. Klicke darauf und wähle die Option „Zurückgeben“ oder „Stornieren“. Bestätige den Vorgang.

  2. Sparkassen-App: Wenn du die Sparkassen-App nutzt, gehe zu deinen Umsätzen, finde die entsprechende Lastschrift und nutze die Option zur Rückgabe.

  3. Persönlich oder telefonisch: Du kannst auch direkt in deiner Sparkassen-Filiale vorbeigehen oder den Kundenservice anrufen, um die Lastschrift stoppen zu lassen.

  4. Fristen beachten: Denke daran, dass du eine Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung zurückgeben kannst. Bei nicht autorisierten Lastschriften verlängert sich diese Frist auf 13 Monate.

Stelle sicher, dass du anschließend den Zahlungsempfänger informierst und die ausstehende Zahlung klärst, um zusätzliche Kosten oder Mahnverfahren zu vermeiden.

Eine Einzugsermächtigung, heute meist als SEPA-Lastschriftmandat bezeichnet, kündigst du folgendermaßen:

  1. Schriftliche Kündigung: Verfasse ein Schreiben, in dem du die Kündigung der Einzugsermächtigung erklärst. Gib dabei alle relevanten Daten an, wie z.B. deine Kontodaten und gegebenenfalls die Mandatsreferenznummer.

  2. Inhalt des Schreibens: Teile dem Zahlungsempfänger mit, dass du die Einzugsermächtigung widerrufst und er ab sofort keine Beträge mehr von deinem Konto abbuchen darf.

  3. Unterschrift: Unterschreibe das Schreiben eigenhändig, wenn du es in Papierform versendest.

  4. Versand: Sende das Schreiben vorzugsweise per Einschreiben an den Zahlungsempfänger, damit du einen Nachweis hast. Eine E-Mail könnte ebenfalls ausreichend sein, wenn der Vertragspartner dies akzeptiert.

  5. Bank informieren: Es kann sinnvoll sein, auch deine Bank über den Widerruf der Einzugsermächtigung zu informieren, um sicherzustellen, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen.

  6. Fristen und Folgebeträge: Beachte, dass durch die Kündigung der Einzugsermächtigung der zugrundeliegende Vertrag nicht automatisch beendet wird. Du könntest weiterhin zur Zahlung verpflichtet sein und musst dann andere Zahlungsmethoden verwenden.

  7. Rückbuchung: Wenn nach der Kündigung der Einzugsermächtigung noch Abbuchungen erfolgen, kannst du diese innerhalb von acht Wochen bei deiner Bank zurückbuchen lassen.

Achte darauf, alle Vorgänge fristgerecht durchzuführen und halte Nachweise über die Kündigung bereit, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

 
Über den Autor
Carlos

Co-Founder von Finantio

Carlos arbeitete nach seinem Wirtschaftsstudium in Frankfurt in der Strategieberatung und bei verschiedenen Fintechs im Marketing & als Produktmanager. Dort sammelte er Erfahrung in der Finanzwelt, die er heute bei Finantio teilt.

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